Arbeitgebergeförderte Gesundheitsleistung

Arbeitgebergeförderte Gesundheitsleistungen

Nicht nach § 20 bzw. 20b zertifizierte Leistungen des Arbeitgebers zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600,- Euro/ Mitarbeiter/ Jahr steuerfrei sein.

 

Das mywellfit BGF Konzept macht dies möglich. Jetzt Termin vereinbaren und informieren.

Erläuterung zu § 3 Nr. 34 EStG

Leitfaden für die arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderung (§ 3 Nummer 34 des Einkommensteuergesetzes - EStG)

 

Hiernach sind steuerfrei:

“ … zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen, soweit sie 600,- Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen“.

 

Nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers:

Für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse besteht mangels Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen keine Zertifizierungsmöglichkeit. Eine Zertifizierung von Präventionskursen durch die Krankenkassen oder einer von ihr beauftragten dritten Stelle sieht das SGB V nur für die Fälle vor, in denen es sich um Kurse handelt, die die Krankenkassen für ihre Versicherten als Leistungen zur primären Prävention nach § 20 Absatz 4 Nummer 1, Absatz 5 Satz 1 SGB V erbringen.

 

Nicht zertifizierte Leistungen des Arbeitgebers zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention können somit nach § 3 Nummer 34 EStG unter folgenden Voraussetzungen steuerfrei sein. Erforderlich hierfür ist, dass die nicht zertifizierten Präventionskurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des § 20 SGB V genügen und sie im Auftrag eines Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte durchgeführt sowie vom Leistungsanbieter nicht mit demselben Konzept auch für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden.

 

Das Konzept von mywellfit bietet Unternehmen die Möglichkeit, das ganze Jahr über den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Gesundheitsprogramme auf Basis des Präventionsleitfadens gem. § 20 SGB V zu trainieren und die anfallenden Kosten bis zu 600,- Euro pro Mitarbeiter/innen und Jahr befreit von Sozialabgaben und Einkommenssteuern zu gewähren.

 

Unser Konzept wurde beim Finanzamt geprüft und unbeanstandet genehmigt.

RV FIT

Auch interessant für die Mitarbeitergesundheit ist das RV FIT Programm der DRV (Deutschen Rentenversicherung)

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